FAQs - Häufig gestellte Fragen


Wie hoch ist die Mindestbestellmenge?

Die Mindestbestellmenge ist von der gewünschten Dosengröße abhängig, um 1 sortenreine Palette abfüllen zu können:

Dosengröße 50ml: 5.120 Stück oder ein Vielfaches davon

Dosengröße 100ml: 3.072 Stück oder ein Vielfaches davon

Dosengröße 150ml: 2.304 Stück oder ein Vielfaches davon

Dosengröße 200ml: 2.016 Stück oder ein Vielfaches davon

Dosengröße 300ml: 1.512 Stück oder ein Vielfaches davon

Dosengröße 400ml: 1.176 bzw. 1.260 Stück oder ein Vielfaches davon (abhängig vom Dosendurchmesser)

Dosengröße 500ml: 1.008 Stück oder ein Vielfaches davon

Dosengröße 600ml: 840 Stück oder ein Vielfaches davon


Was ist der Unterschied zwischen "necked-in" und "straight"-Dosen?

Diese beiden Weißblechdosentypen unterscheiden sich durch die Verarbeitung der Falze, die den Boden und den Dom der Dose mit dem Hauptblech (dem Zylinder) verbinden. Die Falze der geneckten Dose sind eingezogen, so dass die Dose außen bündig ist, während die Falze der straight - Dose etwa 1 mm hervorstehen. Da die necked-in – Dose viele Vorteile gegenüber der straight - Dose aufweist, setzen wir seit 2009 grundsätzlich nur noch necked-in - Dosen ein.


Ab welcher Menge sind bedruckte (lithographierte) Dosen möglich?

Je nach Dosengröße, sind bedruckte Dosen ohne Aufpreis ab ca. 25.000 Stück erhältlich. Mit Aufpreis sind bedruckte Dosen sogar schon ab 5.000 Stück erhältlich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei kleineren Jahresmengen, mit etikettierten Dosen zu arbeiten. Wir bieten Ihnen günstige, aber hochwertige Hochglanz-Nassleim-Papieretiketten oder etwas teurere Selbstklebe-Etiketten.


Wie lang ist die Lieferzeit?

Wir füllen nur auftragsbezogen ab und führen aufgrund des großen Sortiments keine Lagerware. Grundsätzlich beträgt die Lieferzeit 3 - 5 Wochen nach Auftragseingang, für Erstbestellungen u. U. etwas länger. Für Erstaufträge in bedruckten Dosen rechnen Sie bitte mit 8 - 10 Wochen nach Erhalt der Druckunterlagen aus Ihrem Hause. Unsere Hausspeditionen beliefern Sie over-night deutschlandweit und europaweit innerhalb 1 Woche.


Was muss bei der Bevorratung / Lagerhaltung von Spraydosen beachtet werden?

Aerosole dürfen u. a. nicht in Durchgängen, Treppenräumen oder Dachböden oder dort, wo sie Erwärmungen über 50°C ausgesetzt sind, gelagert werden. Lagerräume müssen z. B. ausreichend belüftet und mit geeigneten Feuerlöschern und Fluchtwegen ausgerüstet sein.

Wir verweisen insbesonder auf die TRGS 510, Punkt 11: Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen (nachfolgend gekürzt, interpretiert und ohne Gewähr widergegeben - wir stellen Ihnen gerne die vollständige TRGS als PDF zu Verfügung):

11.1 Anwendungsbereich
(1) Die folgenden Regelungen gelten bei der Lagerung von Aerosolen, gekennzeichnet nach CLP-Verordnung mit H222 ("Hochentzündlich") oder H223 ("Leichtentzündlich"). (2) Dies gilt auch für nicht gekennzeichnete Aerosole. (3) Die aufgeführten Maßnahmen sind bei der Lagerung von mehr als 200 kg vollständig umzusetzen, unter 200 kg sind die  adäquaten Maßnahmen in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

11.2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Gefüllte Aerosole dürfen nicht einer Erwärmung von mehr als 50°C durch Sonnenbestrahlung oder andere Wärmequellen ausgesetzt werden. (2) Lager mit einer Gesamtgrundfläche von mehr als 500 m² müssen in einem ausschließlich Lagerzwecken dienenden Gebäude oder Gebäudeteil liegen. (3) Bei der Lagerung von Aerosolen in Lagerräumen für ortsbewegliche Behälter darf die Lagermenge für brennbare Flüssigkeiten und das auf den Aerosolen angegebene Nettovolumen des Inhalts zusammen die höchstzulässige Lagermenge von 100.000 l pro Lagerraum nicht überschreiten. (4) Werden Aerosole in Verkaufsräumen oder in bewohnten Gebäuden gelagert, sind die Anforderungen von Anlage 2 zu beachten, die wir Ihnen gerne als .pdf zu Verfügung stellen.

11.3 Lagerräume
Lagerräume mit einer Grundfläche über 60 m² (1) dürfen nicht unter Räumen liegen und mit solchen Räumen nicht verbunden sein, die zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind; dies gilt nicht, wenn sie mit feuerbeständigen Wänden/Decken (F 90) voneinander abgetrennt sind, (2) müssen mindestens zwei Ausgänge zu Fluren, Treppenräumen oder unmittelbar ins Freie haben; als zweiter Ausgang genügt ein Notausstieg, und die Grundfläche von einzelnen Lagerräumen darf 500 m² nur überschreiten, wenn ein mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde abgestimmtes Brandschutzkonzept vorliegt.

Wenn Sie neben Aerosolen (Druckgaspackungen) auch noch nennenswerte Mengen brennbare Flüssigkeiten lagern, dann sollten Sie auch die TRB 20 ("Läger") beachten. Gerne stellen wir Ihnen diese TRB als PDF zu Verfügung.


Wie lange sind Sprays haltbar?

Wir sichern Ihnen grundsätzlich eine Haltbarkeit von 2 Jahren bei sachgemäßer Lagerung (Zimmertemperatur, trocken, dunkel) und Anwendung zu. Insbesondere bei Pasten-, Farb-, Zink- und allen anderen Sprays, deren Wirkstoffbestandteile zum sedimentieren neigen, ist es sehr wichtig, die Dose vor Gebrauch gut zu schütteln (3 - 5 Minuten) und das Sprühkopf-Ventil-System nach Gebrauch up-side-down freizusprühen.


Was ist beim Transport von Spraydosen (auf der Straße) zu beachten?

Wenn Spraydosen in Deutschland versandt werden, dann handelt es sich überlicherweise um Gefahrgut der Klasse 2, Ziffer 5f, UN1950 ("Druckgaspackungen"). In den Fällen, in denen der Inhalt der Spraydose nicht brennbar ist, trifft statt der Ziffer 5f die Ziffer 5a zu.

Beim Transport bietet es sich an, die sogenannte "Begrenzte Mengen - Regel LQ" zu verwenden, die den Transport wesentlich vereinfacht. Die LQ - Regel kann angewandt werden, wenn das Gewicht des mit Spraydosen gefüllten Kartons unter 30 kg liegt (was überlicherweise immer der Fall ist).

Das Anwenden der LQ - Regel erlaubt, dass die LKWs keine spezielle Gefahrgutausrüstung und die LKW-Fahrer keinen ADR-Schein haben müssen. Die LKW-Fahrer müssen aber "Kenntnisse" zu Gefahrgut haben und die Spedition muß bei Beauftragung informiert werden, das es sich um o. g. Gefahrgut handelt. Weiters empfiehlt es sich, in den Lieferpapieren auf das Gefahrgut mit dem Text "Gefahrgut - Beförderung nach Begrenzter Menge LQ" hinzuweisen.

Das Thema "Gefahrgutversand" ist sehr komplex und häufig Änderungen unterworfen. Unsere o. g. Angaben (Stand: 01.2012) sind daher ohne Gewähr und geben auch nur einen Teil der Komplexitität wieder. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an uns.

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